Wie man mit gesunden Zähnen Steuern spart

Die Zahnarztpraxis Dr. Hopmann und Dr. Maak in Lemförde weiß, wie man Zahnbehandlungen steuerlich absetzt.

Keine Frage, ein schönes Lächeln mit gesunden Zähnen ist teuer. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Die Eigenanteile oder Zuzahlungen für Behandlung und Zahnersatz können von den Steuern abgesetzt werden.

Die Kosten bei Zahnbehandlungen können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden: Laut § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Gesundheitsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumut­bare Eigenbelastung überschreiten. Die Kosten, die von der Krankenkasse oder der Zusatzversicherung übernommen wurden, sind natürlich nicht absetzbar und müssen abgezogen werden. Berechnet wird die Eigenbelastung unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien wie Gesamteinkommen, Familienstand oder Anzahl der Kinder. Wird die zumut­bare Belastungsgrenze tatsächlich überschritten, wirkt sich jeder selbst gezahlte Euro steuermindernd aus. Deshalb sollten alle Rechnungen für Zahnbehandlungen (auch für Vorsorgeleistungen wie die Professionelle Zahnreinigung) und Zahnersatz unbedingt aufbewahrt werden, insbesondere wenn es sich um umfangreiche und hochwertige Behandlungen handelt.

Gut zu wissen: Bonusheft

Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt zahlen sich aus: Wer sich jeden Besuch in seinem Bonusheft abstempeln lässt, wird von der Krankenkasse mit einem Bonus zum regulären Festzuschuss belohnt. Wenn Patienten nachweislich regelmäßig jedes Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren ihre Zähne kontrollieren lassen, erhöht sich der Betrag, den die Krankenkasse zahlt, um 20 Prozent – bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen innerhalb von zehn Jahren erhöht er sich sogar um 30 Prozent. Fehlt allerdings auch nur ein einziger Stempel, verfällt der Anspruch. Dann muss man wieder von vorne anfangen und mindestens fünf Jahre warten, um die Zuschüsse zum Festbetrag zu erhalten.

Lassen Sie sich beraten!


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